Die Ziele dieser Richtlinie sind:

Zudem gibt es viele weitere EU-Richtlinien wie beispielsweise zu Elektronik- und Elektro-Altgeräten, Altbatterien und Akkumulatoren, Verpackungen, Altfahrzeugen und Abfalldeponien. Diese müssen von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. 

Das Kreislaufwirtschaftspaket der EU ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, um Ressourcen effizienter zu nutzen. Es beinhaltet Richtlinien und Ziele zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und zur Reduktion der Deponierung von Abfällen. Hauptziel ist es, Produkte so zu gestalten, dass sie langlebig, reparierbar und recycelbar sind, um Ressourcen zu schonen und Umweltbelastungen zu reduzieren.  

Das Abfallwirtschaftsgesetz des Bundes regelt die allgemeinen Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft, behandelt allgemeine Abfallvermeidungs- und verwertungsmaßnahmen, regelt die allgemeinen Pflichten von Abfallbesitzern, macht Vorgaben für Abfallsammler und -behandler, für Sammel- und Verwertungssysteme, regelt Abfallbehandlungsanlagen und die grenzüberschreitende Abfallverbringung. 

Das Abfallwirtschaftsgesetz des Landes Oberösterreich regelt: 

Abfalltrennung ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend im Gesetz vorgeschrieben:  

OÖ AWG §9 (7) 

(7) Alle Abfallbesitzer und Abfallbesitzerinnen sind verpflichtet, Abfälle ausschließlich in die für die jeweilige Abfallart bestimmten und für die Sammlung dieser Abfallarten vorgesehenen Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere dürfen

eingebracht werden. Sammeleinrichtungen dürfen nicht über das bei ordnungsgemäßer Benützung übliche Ausmaß hinaus verunreinigt werden.

Weitere Verordnungen: Kompostverordnung, Altfahrzeugverordnung, Abfallverzeichnisverordnung, Abfallbilanzverordnung, Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle …